Kommen Genossenschaften ihrer Verpflichtung nach, Sozialhilfebezüger aufzunehmen?

Kommerzielle Vermieter bereichern sich an Sozialhilfebezügern. Nun fordert die FDP, Genossenschaften sollten eine Anzahl solcher Familien aufnehmen. Eine entsprechende Anfrage wurde von den Gemeinderäten Severin Pflüger und Ursula Uttinger (FDP) gestartet.Die beiden Gemeinderäte haben im Vorstoss daran erinnert, dass Genossenschaften, die auf Baurechtsland (Baurechtsverträge ab Jahr 2000) der Stadt Zürich bauen, ein Prozent ihrer Wohnungen dem Sozialdepartement zur Verfügung stellen müssen.

In der Antwort des Stadtrates wird ausdrücklich festgehalten: «Die gemeinnützigen Bauträgerschaften verhalten sich sehr kooperativ und sind auf Anfrage ohne Weiteres bereit, ihren Verpflichtungen im Rahmen der «1-Prozent-Klausel» nachzukommen.» (Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich)

Uttinger ist aber der Auffassung, man sollte die Genossenschaften verpflichten, auch andere Sozialhilfebezüger aufzunehmen und Flüchtlinge. Denn die Mietkosten für Zimmer oder Wohnungen bei privaten Vermietern machten einen grossen Teil der Sozialhilfeausgaben der Stadt aus. Und solange jemand eine überteuerte Miete von der Stadt bezahlt erhalte, … (NZZonline vom 21.06.15)

Wir halten an dieser Stelle fest:
a) kommen die Genossenschaften ihren Verpflichtungen nach.
b) sind nicht die Genossenschaften das Problem, sondern die überteuerten Mieten einiger kommerzieller Vermieter.
c) werden dennoch die Genossenschaften kritisiert.

 


 

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