Die Zürcher Kantonalbank ist seit den Gründungsjahren der gemeinnützigen Wohnbauträger ein verlässlicher und fairer Partner. Der gesetzlich verankerte Leistungsauftrag der Bank gemäss «Gesetz über die Zürcher Kantonalbank» vom 28. September 1997 umfasst ausdrücklich auch die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus. Aufgrund der jahrelangen, engen Zusammenarbeit verfügen die Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer über ein grosses spezifisches Fachwissen. (Website ZKB >)