Mietzinsanpassungen in Wohnbaugenossenschaften

Durch die erneute Erhöhung des Referenzzinssatz und des Gebäudeversicherungswertes sind insbesondere im Stadtzürcher Kostenmietmodell aber auch in den weiteren Mietmodellen Mietzinsanpassungen möglich.

Betriebskosten
Die meisten Genossenschaften sind wahrscheinlich aufgrund der Teuerung mit höheren Betriebskosten (zum Beispiel wegen höheren Löhnen oder steigenden Unterhaltskosten) konfrontiert. Die Kosten steigen jedoch kaum im gleichen Ausmass wie der Gebäudeversicherungswert. Es ist deshalb zu überprüfen, ob die Mieten die Betriebskosten decken, und die Kostenmiete nur falls notwendig an die neue Berechnungsgrundlage anzupassen.

Kapitalkosten
Die effektiven Finanzierungskosten vieler Mitglieder liegen zurzeit noch unter dem Referenzzinssatz. Sie sind unter Umständen nicht gezwungen, die Erhöhung weiterzugeben. Wir empfehlen unseren Mitgliedern die finanzielle Situation zeitnah zu analysieren und die Mieten nur so weit zu erhöhen, wie es aus betriebswirtschaftlicher Sicht geboten ist. Sind Mietzinsanpassungen nötig, ist es besser, diese laufend vorzunehmen, um bei einem weiteren Anstieg des Referenzzinssatzes grosse Mietzinssprünge zu vermeiden.

Unsere Empfehlungen
Für viele Bewohner:innen bedeuten hohe Mieterhöhungen eine massive finanzielle Mehrbelastung. Wir empfehlen unseren Mitgliedern darum allfällige Erhöhungen in kleineren, verkraftbaren Schritten vorzunehmen. Wohnbaugenossenschaften Zürich empfiehlt seinen Mitgliedern darum die effektiven Kosten sehr genau zu überprüfen und nur im Bedarfsfall anzupassen. Die Baugenossenschaften sind nicht verpflichtet, die maximale Kostenmiete auszuschöpfen. Eine Anpassung der Mieten ist aber jederzeit möglich, wenn sie durch die Finanzsituation des Wohnbauträgers ausgewiesen ist. Im Falle einer Erhöhung empfehlen wir sorgfältig zu kommunizieren und auf die vorhandenen Unterstützungsangebote wie z. B. genossenschaftseigene Solidaritätsfonds hinzuweisen.

 

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