Neue Bürgschaft für die nationale Wohnbauförderung

Das Parlament hat den Rahmenkredit für die Wohnbauförderung in den Jahren 2021 bis 2027 genehmigt. Nach dem Nationalrat ist am Mittwoch auch der Ständerat dem Antrag des Bundesrats gefolgt, 1,7 Milliarden Franken für Bürgschaften bereitzustellen. Der Rahmenkredit gilt ab dem 1. Juli 2021 und bis zum 31. Dezember 2027. Der Kredit dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgegeben, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss. (sda-Meldung vom 03.03.21)

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