Volksabstimmung: Ja zum gemeinnützigen Wohnungsbau auf dem Koch-Areal

Das Koch-Areal ist eine der letzten grossen Landreserven für den gemeinnützigen Wohnungsbau in der Stadt Zürich. Mit der Auswahl der zukünftigen Baurechtsnehmerinnen fiel ein wichtiger Vorentscheid. Massgebend für die weitere Entwicklung des Areals, aber auch für den gemeinnützigen Wohnungsbau in der Stadt Zürich, sind die am 10. Juni 2018 zur Abstimmung gelangenden zwei Vorlagen. Aus Sicht von Wohnbaugenossenschaften Zürich muss die Vorlage des Stadtrates deutlich angenommen und diejenige der FDP unbedingt verworfen werden.

Vorgeschichte
Die Stadt Zürich hat 2013 das 30 000 Quadratmeter grosse Koch-Areal von der UBS AG zu einem marktüblichen Preis von 70 Millionen Franken erworben. Das Amt für Städtebau prüfte 2014 bis 2016 im Rahmen von zwei städtebaulichen Studien die Machbarkeit einer Überbauung und formulierte qualitätssichernde Entwicklungsziele im Hinblick auf die Ausschreibung zur Abgabe im Baurecht.
Anfang 2017 lancierte die FDP Stadt Zürich eine Volksinitiative, mit der sie einen Verkauf des Areals an einen privaten Dritten erwirken will, freilich mit der Auflage, die Überbauung mit Wohnund Gewerbeflächen zügig voranzutreiben. Zudem solle ein öffentlicher Park entstehen.

Die Stadt Zürich entwickelte indes in enger Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften Zürich für den Bereich Wohnen und mit Wüest Partner AG für den Bereich Gewerbe das Programm für ein öffentliches Konkurrenzverfahren. Auf die am 1. Juni 2017 erfolgte Ausschreibung gingen qualifizierte Angebote von fünf Bietergemeinschaften mit insgesamt elf beteiligten Unternehmen ein. Den Zuschlag erhielt ein Konsortium, bestehend aus der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich ABZ, der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 und der Immobilienentwicklerin Senn AG. Gemäss Bericht des Beurteilungsgremiums gefiel «die umfassende, auf unterschiedlichen Ebenen überzeugende und detailliert ausgearbeitete Bewerbung»: «Das Koch-Areal wird als attraktiver Produktions-, Bildungs-, Wohn- und Kulturstandort konzipiert» […] «der sorgfältige Bezüge zum umgebenden Quartier herstellt» […] «Über 80 % der Wohnungen sind günstiger als CHF 1500.– pro Monat inklusive Nebenkosten» […] «[…] beabsichtigen, das Areal in einem partizipativen Verfahren zu planen und zu realisieren. Die Vermietung der Gewerbeflächen soll zentral kuratiert werden, eine Gesellschaft übernimmt den Betrieb und die Logistik für das Gesamtareal.» Gemäss Projekteingabe sollen auf dem Areal rund 350 preisgünstige Wohnungen, 16 200 m² Gewerbeflächen, davon rund 9900 m² in einem Gewerbehaus, sowie ein Quartierpark mit einer Fläche von rund 13 200 m² entstehen.

Die vorgesehenen Bauträger bereiten zusammen mit dem Amt für Hochbauten einen Architekturwettbewerb vor, der Ende 2018 abgeschlossen werden soll. Anschliessend sind die allfällige Erarbeitung der Sondernutzungsplanung sowie die weitere Projektierung vorgesehen, damit 2021 mit der Realisierung begonnen werden kann. 2023 sollen die Wohnungen und die Gewerbeflächen bezugsbereit und auch der Quartierpark realisiert sein. Der Quartierpark wird allerdings Gegenstand einer gesonderten Vorlage sein, welche ebenfalls dem Volk vorgelegt wird.

Aktueller Stand und nächste Schritte
An seiner Sitzung vom 10. Januar 2018 unterstützte die Mehrheit des Gemeinderates die Vorlage des Stadtrates und lehnte demgegenüber die FDP-Initiative ab. Beide Vorlagen kommen am 10. Juni 2018 zur Volksabstimmung:

1. Die Vorlage des Stadtrates beinhaltet einen Objektkredit in der Höhe von insgesamt 42 Millionen Franken und einen Projektierungskredit von höchstens 6,9 Millionen Franken für die Projektierung der gemeinnützigen Wohnbauten bis zum Abschluss der Vorprojekte.
Anmerkungen von Wohnbaugenossenschaften Zürich: Die vorgesehene Nutzung für den gemeinnützigen Wohnungsbau setzt eine Übertragung ins Verwaltungsvermögen zum Buchwert von 35,1 Millionen Franken voraus. Dieser Abschreibungsbetrag geht zu zwei Dritteln zu Lasten des öffentlichen Parks. Die Gewährung des Baurechts für die gewerblichen Nutzungen erfolgt zu marktüblichen Konditionen, diejenigen für die Wohnnutzungen gemäss den üblichen Konditionen und Auflagen für gemeinnützige Bauträger. Der Planungskredit erfolgt unter Vorbehalt, d.h. er kommt nur zum Tragen, wenn die gleichzeitig zur Abstimmung kommende Volksinitiative der FDP abgelehnt wird.

2. Die von der FDP eingereichte Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal» verlangt den Verkauf des Koch-Areals an einen privaten Bieter, unter anderem mit der Auflage, auf dem Grundstück Wohnraum, Gewerbeflächen, einen öffentlichen Park sowie Infrastruktur für Kinderbetreuung und Schulraum zu erstellen. Ein Drittel der Wohnungen soll nach den Vorgaben der kantonalen Wohnbauförderung erstellt werden.
Anmerkungen von Wohnbaugenossenschaften Zürich: Im Gegensatz zur Vorlage des Stadtrates sollen hier nicht alle, sondern lediglich ein Drittel als preisgünstige Wohnungen erstellt werden. Es wird dabei verschwiegen, dass der auf den Quartierpark entfallende Abschreibungsbetrag analog zur Vorlage des Stadtrates anfallen wird.

Abstimmungsempfehlungen des Vorstandes von Wohnbaugenossenschaften Zürich
Wir empfehlen, die Kreditvorlage des Stadtrates anzunehmen:

  • Die Erstellung von rund 350 preisgünstigen Wohnungen auf dem Koch-Areal stellt einen wichtigen Meilenstein dar auf dem Weg, bis 2050 den in der Gemeindeordnung verankerten Anteil von einem Drittel aller Mietwohnungen zu erreichen.
  • Es gibt auf Stadtgebiet nur noch wenige Möglichkeiten, gemeinnützige Neubauvorhaben in dieser Grössenordnung zu realisieren, ohne dass dabei günstiger Wohnraum in Altbauten preisgegeben werden muss.
  • Die vorliegende Eingabe und die sehr grosse Erfahrung der drei Bauträger bieten Gewähr, dass das Gesamtprojekt den hohen Anforderungen an die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit entsprechen wird.
  • Diese Kreditvorlage ist Voraussetzung für die nachfolgenden planerischen Schritte für ein bis 2023 realisierbares Projekt. Wir empfehlen, die Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal» abzulehnen:
  • Die bewährte proaktive Bodenpolitik der Stadt Zürich verdient Unterstützung, denn sie bewahrt einen gewissen Spielraum für die Schaffung von preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum.
  • Die Schaffung von lediglich einem Drittelanteil preisgünstiger Wohnungen trägt den enormen Umwälzungen im ganzen Quartier nur unzureichend Rechnung.
  • Eine Annahme dieser Initiative wirft, entgegen ihrem ursprünglichen Anliegen, den Planungsprozess um Jahre zurück. Dies betrifft nicht nur die dringlich gewordene Schaffung preisgünstiger Wohnungen, sondern auch den Quartierpark.

Es ist sehr wichtig, dass die Vorlage des Stadtrates angenommen und und gleichzeitig die von der FDP lancierte Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal» abgelehnt wird. Werden beide Vorlagen angenommen, so kommt die FDP-Vorlage zur Umsetzung. Vergleiche auch: www.stadt-zuerich.ch.

Medienmitteilung des Komitees gemeinnützig wohnen auf dem Koch-Areal >

Abstimmungsmaterial:
Druck-PDF Flyer A4 mit Argumentation > (Aktualisierte Version)
PDF Flyer A4 für Laserprinter > (Achtung! der Flyer wurde aktualisiert. Bitte verwenden Sie diese Variante)

«Zwölf Fragen zum Koch-Areal» (TAonline vom 08.05.18)

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