Zürich: Denkmalpflege oder Verdichtung – Verwaltungsgericht gibt zwei Genossenschaften recht.

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerden des Heimatschutz gegen die Inventarentlassung von zwei Genossenschaftssiedlungen vollumfänglich abgewiesen. Damit rückt das Bauvorhaben «Seebahnhöfe» von ABZ und BEP für mehr bezahlbaren Wohnraum im Quartier Aussersihl wieder einen Schritt näher. (Medienmitteilung der betroffenen Genossenschaften vom 17.07.18)

Bisher blockierte der Heimatschutz die Bauvorhaben 21 Monate lang. Zieht der Heimatschutz die Beschwerden nicht weiter ans Bundesgericht, nehmen ABZ und BEP die Arbeiten am gemeinsamen Gestaltungsplan wieder auf. Andernfalls ist mit einer weiteren massiven Verzögerung zu rechnen.

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