Im Zuge der Direktanwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) werden zahlreiche Projekte gemeinnütziger Wohnbauträger verzögert oder blockiert. Anfang Juni lud der Bund zu einem Runden Tisch ein.
Steven Goldbach, Leiter Politik und Grundlagen des Dachverbandes, beantwortet unsere Fragen.
Welches Fazit ziehst du nach dem Runden Tisch?
Uns war es von Anfang an ein Anliegen, dass die fehlende Rechts- und Planungssicherheit aufgrund der Direktanwendung des ISOS so rasch wie möglich wiederhergestellt wird. Dafür braucht es zwingend Anpassungen der ISOS-Verfahren. Die Ergebnisse des Runden Tisches gehen in die richtige Richtung.
Wo wird konkret angesetzt?
Es wurde ein Bündel verschiedener Massnahmen verabschiedet. Einerseits soll die Direktanwendung beschränkt werden. Der Verband hat sich dafür eingesetzt, dass jene Bundesaufgaben, die das geschützte Ortsbild nicht sichtbar beeinflussen, wie zum Beispiel Grundwasser oder Zivilschutzanlagen, von der Direktanwendung ausgeschlossen werden. Wir begrüssen es, dass sich eine Lösung in diesem Sinne abzeichnet. Darüber hinaus sollen die Bestimmungen auf Ebene der Kantone und Gemeinden geschärft werden. Das soll bewirken, dass die beteiligten Staatsebenen besser zusammenspielen und die ISOS-Verfahren dadurch effizienter vonstattengehen.
Wann ist mit einer Umsetzung der Neuerungen zu rechnen?
Konkret lässt sich das noch nicht sagen. Sowohl der Ergebnisbericht als auch der Fahrplan für das weitere Vorgehen wurden noch nicht veröffentlicht, sondern liegen aktuell bei den zuständigen Bundesräten. Es zeichnet sich ab, dass die empfohlenen Massnahmen auf Verordnungsstufe umsetzbar sind – das ist eine gute Nachricht. Denn dadurch können die Anpassungen zeitnah in Kraft treten.
8. Juli 2025