Zu unserem Engagement für den gemeinnützigen Wohnbau gehört auch, dass wir eine aktive Rolle im wohnpolitischen Meinungsbildungsprozess übernehmen und wohnbaupolitische Vorstösse initiieren bzw. mittragen, wenn sie dem gemeinnützigen Wohnbau dienen.
Zu unserem Engagement für den gemeinnützigen Wohnbau gehört auch, dass wir eine aktive Rolle im wohnpolitischen Meinungsbildungsprozess übernehmen und wohnbaupolitische Vorstösse initiieren bzw. mittragen, wenn sie dem gemeinnützigen Wohnbau dienen.
Die Stadt Zürich revidiert ihre Bau- und Zonenordnung. Mehr preisgünstiger Wohnraum, Verdichtung nach innen, Klimaanpassung: Die Stossrichtung der Vorlage stimmt, und das sagen wir auch klar so in unserer Stellungnahme vom 1. Juni 2026. Aber wir machen uns Sorgen um die Summe der guten Absichten.
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Die Zürcher Stimmberechtigten haben am 14. Juni 2026 über drei kantonale Wohnvorlagen entschieden. Die Wohneigentums-Initiative wurde deutlich verworfen – ein wichtiger Erfolg für den gemeinnützigen Wohnbau. Gleichzeitig bedauern wir, dass die Wohnungsinitiative keine Mehrheit fand. Unsere Einordnung der Ergebnisse.
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Ab dem 1. Juli 2026 gilt im Kanton Zürich eine überarbeitete Wohnbauförderungsverordnung (WBFV). Der Regierungsrat hat damit ein Förderinstrument modernisiert, dessen Bedeutung angesichts steigender Mieten wieder zunimmt. Für unsere Mitglieder eröffnet die Revision konkrete Chancen.
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Seit Mai 2024 führen wir unter dem Titel LAND IN SICHT regelmässig Gespräche mit Stadt- und Gemeindepräsident:innen im Kanton Zürich (und demnächst darüber hinaus). Das Thema ist eines, das viele beschäftigt: Wachstum – mit all seinen Konsequenzen. Mehr Infrastruktur, mehr Verkehr und steigende Mieten. Oder eben mehr gemeinnützigen Wohnraum.
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Mit der ISOS-Direktanwendung sollen schützenswerte Ortsbilder erhalten und Umbaumassnahmen stärker reguliert werden. Daneben bezieht die Direktanwendung das Betreffen einer Bundesaufgabe mit ein.
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