Die Stadtzürcher Stimmbevölkerung ist aufgefordert, am 30. November über den Gestaltungsplan Seebahn-Höfe abzustimmen. Mit dem gemeinsamen Bauprojekt von ABZ und BEP würden 350 neue Wohnungen für fast doppelt so viele Menschen wie in den bestehenden Bauten geschaffen werden. Der Gemeinderat stimmte dem Gestaltungsplan im April mit 100 zu 11 Stimmen zu. Die «IG Seebahn-Höfe retten» machte Denkmal- und Klimaschutz-Bedenken geltend und erreichte mit einem Referendum die Volksabstimmung.
Relevante Abstimmung für die Branche
Die Branchenrelevanz des Projektes ist unbestritten. Die Fragen sind keine neuen: Wie gehen wir mit dem Bestand um? Wie wachsen wir sinnvoll in Zeiten von fehlendem bezahlbarem Wohnraum? Wie sehen jeweils die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte im Projekt aus? Die zu berücksichtigenden Aspekte sind in keinem Fall einfach. Ein sorgfältiges Abwägen und Einholen einer faktenbasierten Entscheidungsgrundlage sind notwendig. In unserem Leitfaden «Erhalten oder Abreissen. Ersatzneubauten im gemeinnützigen Wohnungsbau» listen wir fünf Prinzipien auf, an denen sich gemeinnützige Wohnbauträger orientieren sollten.
Im Projekt «Seebahn-Höfe» wurden die Prinzipien angewendet. Eine analytische Vorgehensweise, angepasste Planverfahren, die Berücksichtigung vieler Einzelaspekte, die im Ganzen betrachtet werden müssen – so benennt es das Projektteam.
Vom Quartiersleitbild zum Gestaltungsplan
20 Jahre dauern die Planungen zur Erneuerung der Siedlungen Seebahn und Kanzlei bereits an, seit 2008 in einem intensiven gemeinsamen Prozess zwischen der ABZ, der BEP und der Stadt Zürich. Die beiden Siedlungen stammen aus der Zwischenkriegszeit, Baujahre 1928-1930. Vor dem sorgfältigen Studium der baulichen Möglichkeiten erkundete man in einem Pilotprozess die Bedürfnisse des Quartiers, formulierte ein Quartierleitbild und legte die Stossrichtung Ersatzneubau fest, nachdem die Alternativen sich als zu nachteilig gezeigt hatten. Als der Stadtrat daraufhin eine Entlassung der Bauten aus dem Inventar der schützenswerten Bauten in Aussicht stellte, führten beide Genossenschaft unter der Leitung des AHB einen Wettbewerb durch. Die gewählten Projekte waren dann die Grundlage für den Stadtrat, den Gewinn an neuem Wohnraum (plus 88 Prozent HNF gegenüber Bestand, Wohnungen für 1000 statt wie bisher 500 Menschen) höher zu gewichten als die Schutzwürdigkeit. Ausgelöst durch Rekurse des Heimatschutzes, prüften und stützten zwei Gerichtsinstanzen den Entscheid der Stadtregierung. Der Heimatschutz verzichtete ausserdem darauf, den Rekurs ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Nach der Zustimmung der Genossenschaftsmitglieder an den Generalversammlungen führte die Entwicklung des Gestaltungsplan in die nächste, mehrjährige Planungsphase: In einem intensiven Austausch mit den städtischen Ämtern optimierten beide Genossenschaften in vielen Schritten die Projekte, indem sie sie den sich verändernden Rahmenbedingungen anpassten. Lärmschutz, Netto Null, Hitzeschutz, Stadtklima, Mehrwertabgabe (§ 49b) sind die Stichworte dazu.

Das Projektteam betont: «Der aufwendig erarbeitete Gestaltungsplan schafft die Grundlage, das Wohnangebot massiv auszubauen und zu diversifizieren, im Rahmen städtebaulich hochstehender Projekte; sozialverträglich, klimafreundlich, barrierefrei und mit klarem Mehrwert fürs Quartier – wie es ganz am Anfang des langen Wegs schon die Absicht war. Nicht zu vergessen: 350 neue Genossenschaftswohnungen, davon 20 Prozent subventioniert, sind ein Bollwerk gegen die Gentrifizierung im Quartier.»
In diesem Projekt wurde sorgfältig abgewogen, faktenbasiert gearbeitet und aufgezeigt, welche Faktoren sich wie auswirken – am Ende fiel der Entscheid eindeutig pro Ersatzneubau. ABZ und die BEP haben andernorts schon oft bewiesen, dass sie sehr sorgfältig mit schützenswerter Bausubstanz umgehen und diese vorbildlich sanieren.
Stellt sich die Frage: Welches Signal würde ausgesendet, wenn die Stimmberechtigten den Gestaltungsplan ablehnen?
«Eine Ablehnung wäre ein fatales Signal,» sagt Nathanea Elte, die Präsidentin der ABZ, «nicht nur für uns als betroffene Bauträger, sondern für die ganze Branche. Für das Drittelsziel braucht es die Wohnbaugenossenschaften, und für durchmischte, lebendige Quartiere ebenso. Gezieltes Wachstum ermöglicht uns, zahlbaren Wohnraum für die kommenden Generationen zu schaffen – wo können wir das besser, als auf seit 100 Jahren der Spekulation entzogenem Land.»
Für ABZ und BEP hiesse ein Nein zum Gestaltungsplan, dass die Siedlungen unter Denkmalschutz gestellt werden und mit den bisherigen Planungskosten von über zehn Mio. Franken belastet würden. Aufstockungen, Anbauten und Grundrissveränderungen sind aus denkmalschützerischen, baulichen und finanziellen Gründen keine Optionen. Diese Sichtweise auf die beiden Siedlungen konnte nur dank umfangreicher Analysen und Gutachten erreicht werden.
Wir schätzen dieses sorgfältige Vorgehen und den grossen Einsatz, um doppelt so vielen Menschen eine bezahlbare Wohnung zu ermöglichen. Wir hoffen auf ein grünes Licht am 30. November und motivieren alle, an der Abstimmung teilzunehmen.
Mehr Lesestoff und Informationen zum Projekt gibt es hier: > JA zum Gestaltungsplan Seebahn-Höfe am 30. November