Ja zur Wohnungsinitiative

Der Wohnungsmarkt im Kanton Zürich ist seit Jahren aus dem Gleichgewicht. Seit den 2000er-Jahren stehen weniger als 1% der Wohnungen leer. Wer in den letzten Jahren eine Wohnung gesucht hat, weiss, was das in der Praxis bedeutet: monatelange Wartezeiten, überfüllte Besichtigungen, explodierende Mieten. Seit 2005 sind die Konsumpreise um 10% gestiegen, die Mietpreise aber um 32%.

Was fordert die Wohnungsinitiative?

Die kantonale Volksinitiative «für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen» verankert in der Zürcher Kantonsverfassung den Auftrag, für ausreichend bezahlbaren und ökologischen Wohnraum zu sorgen. Der Kanton soll den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker fördern: durch die Vergabe von Baurechten sowie durch Darlehen und Staatsbeiträge. Das Herzstück der Initiative ist die Gründung einer kantonalen Wohnbaugesellschaft: einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, die günstigen Wohnraum erstellt, unterhält oder vermietet – oder gemeinnützigen Wohnbauträgern Baurechte einräumt und überträgt. Sie wird mit einem Startkapital von mindestens 500 Millionen Franken ausgestattet sowie mit geeigneten Grundstücken und Wohnungen, die der Kanton heute bereits besitzt.

Es ist Zeit für eine aktive kantonale Wohnbaupolitik

Die Initiative greift das grundlegende Problem beim Schopf: den strukturellen Mangel an nicht spekulativem Wohnraum ausserhalb der Stadt Zürich. Was die Stadt in Jahrzehnten aufgebaut hat – ein starker gemeinnütziger Sektor mit einem Drittelsziel – fehlt in weiten Teilen des Kantons fast vollständig. Besonders in den Agglomerationsgemeinden ist das Potenzial für gemeinnützigen Wohnungsbau gross und soll zur Bekämpfung der Wohnungsnot genutzt werden.

Die Initiative denkt Wohnungspolitik richtig: nicht als Sozialhilfe für Einzelne, sondern als strukturelle Marktkorrektur für alle. Gemeinnützige Bauträger bieten ihre Wohnungen zu Kostenmiete an – für eine gemeinnützige 4-Zimmer-Wohnung fallen durchschnittlich nur halb so hohe Mietkosten an wie für eine nicht gemeinnützige Wohnung. Dieser Unterschied wirkt sich nicht nur auf die direkt Betroffenen aus, sondern dämpft den Mietpreisdruck im gesamten Markt.

Was die Initiative für Genossenschaften bedeutet

Für den gemeinnützigen Wohnungsbau eröffnet die Initiative neue Perspektiven. Die vorgesehene kantonale Wohnbaugesellschaft ist nicht als Konkurrentin zu bestehenden Genossenschaften gedacht, sondern als Ergänzung: Sie kann Baurechte an gemeinnützige Wohnbauträger einräumen und übertragen und wird so zur Partnerin, die das erschliesst, woran es bisher am meisten mangelt – Boden in Gemeinden, wo Genossenschaften bisher kaum Fuss fassen konnten.

Die Kantonsratsmehrheit einen Gegenvorschlag entworfen. Der Gegenvorschlag möchte Kanton und Gemeinden verpflichten, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen – und der Regierungsrat soll Massnahmen innert drei Jahren prüfen und dem Kantonsrat vorlegen. Das ist kein Wohnungsbauprogramm, sondern eine Absichtserklärung. Kein Kapital, kein Boden, keine Instrumente – nur der Auftrag, etwas zu prüfen. Der Gegenvorschlag wirkt dadurch inhaltsleer und ist aus unserer Sicht überflüssig.

Wir sagen darum mit Überzeugung Ja zur Wohnungsinitiative und Nein zum Gegenvorschlag.