Zur Zeit wird die kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» in der kantonsrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben behandelt. Sie fordert, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten mindestens die Hälfte für selbst genutztes Wohneigentum verwendet wird. Ein sogenannter «50/50-Automatismus».
Die Regelung kommt zur Anwendung, wenn Gemeinden beispielsweise Bauland zur Verfügung stellen, Liegenschaften erwerben oder Neubauten erstellen. Ferner gelten auch Darlehen und Hypotheken an Wohnbauträger sowie Beteiligungen, etwa am Stiftungskapital, als staatliche Förderung. In solchen Fällen sollen neben Mietwohnungen mindestens ebenso viele Eigentumswohnungen entstehen. Dabei gelten festgelegte Bedingungen für das Eigentum: eine Selbstnutzungspflicht, eine 30-jährige Eigentumsbeschränkung, ein Ausschluss des Wiederverkaufs mit Gewinn und ein gedeckelter Kaufpreis.
Schwerwiegende Konsequenzen bei Baurechtserneuerung
Besonders unverhältnismässig wären die Folgen bei der Erneuerung eines Baurechts. Laut der Initiative gilt die vertragliche Erneuerung bereits als «Förderung», sodass die Hälfte der Wohnungen in diesem Fall als Wohneigentum abgegeben werden müsste. Die Folge: Die betroffene Genossenschaft müsste entweder gegen ihre Statuten verstossen oder aber auf die Erneuerung des Baurechtsvertrags verzichten und damit einen Heimfall auslösen. In beiden Fällen würde die Hälfe der Bewohnerschaft ihre Wohnung verlieren. Nur ein sehr kleiner Anteil der Betroffenen wäre finanziell in der Lage sich ihre Wohnung als selbst genutztes Wohneigentum zu kaufen. Daraus ergibt sich eine massiven Verdrängung von einkommensschwachen und mittelständischen Haushalten.
Ein Angriff auf die bewährte Zusammenarbeit
Die Wohneigentums-Initiative verkennt die bewährte Rolle und Funktionsweise des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Zürich. Der geforderte «50/50-Automatismus» würde viele gemeinnützige Wohnbauträger wohl von einer Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand abschrecken. Denn das Selbstverständnis von Genossenschaften und Stiftungen basiert auf langfristiger, bezahlbarer Miete – nicht auf Eigentumsbildung. Mit der Initiative wird die Erstellung von mehr gemeinnützigem Wohnraum in Zeiten von Wohnungsmangel direkt eingeschränkt. Besonders betroffen sind mittlere und untere Einkommensgruppen, die besonders häufig in gemeinnützigen Wohnungen leben. Damit verschärft die Initiative die Verdrängung einkommensschwacher Bewohnenden in der Stadt wie auch auf dem Land. Die Initiative verhindert somit auch eine bedarfsgerechte, flexible Wohnbaupolitik und unterbindet nachhaltiges Wachstum von günstigem Wohnraum in den Gemeinden.
Der Wunsch nach mehr Wohneigentum ist legitim, er darf jedoch nicht zulasten von anderen Wohnformen realisiert werden. Die Initiative ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Gemeindeautonomie, sondern vor allem auch ein direkter Angriff auf gemeinnützige Wohnbauträger. Wohnbaugenossenschaften Zürich lehnt die Initiative darum entschieden ab und ist gespannt auf das Ergebnis der Kommissionsberatung.
8. Juli 2025