Mit der ISOS-Direktanwendung sollen schützenswerte Ortsbilder erhalten und Umbaumassnahmen stärker reguliert werden. Daneben bezieht die Direktanwendung das Betreffen einer Bundesaufgabe mit ein.
Liegt eine Liegenschaft also in einem Gebiet, das ISOS-inventarisiert und zusätzlich durch eine Bundesaufgabe wie beispielsweise Grundwasserschutz, Photovoltaikanlagen, Zivilschutzräume oder Mobilfunkantennen betroffen ist, so kommt es zu einer ISOS-Direktanwendung. Baugesuche müssen dann direkt an das kantonale Amt für Raumentwicklung zur Prüfung geleitet werden. Enorme Unsicherheiten für bestehende Sanierungs- und Baupläne sowie akute Verzögerungen im Planungs- und Umsetzungsprozess sind die Folge, die sich zudem kostenseitig negativ auswirken.
Gegen einen Erhalt und eine Überprüfung der Schutzwürdigkeit von Ortsbildern ist nichts einzuwenden. Die mit der Direktanwendung verbundenen Rechts- und Planungsunsicherheiten sind allerdings ganz konkret mit Mehrkosten in der Planungsphase verbunden, blockieren die Umsetzung von neuem, dringend benötigtem Wohnraum und hemmen zudem die Wachstumsziele unserer Mitglieder.
Gemeinsam mit Wohnbaugenossenschaften Schweiz setzen wir uns für zwingend benötigte Übergangslösungen auf Verordnungsstufe ein, bis eine gesetzliche Anpassung in Kraft tritt.