«Diese Initiative ist ein Angriff auf die Genossenschaften»

Andreas Wirz, Präsident von Wohnbaugenossenschaften Zürich, über die Wohneigentums-Initiative des HEV – und warum Wohneigentum nicht zu Lasten der Genossenschaften gefördert werden soll. 

Die Wohneigentums-Initiative des HEV verlangt, dass bei staatlich geförderten Wohnbauprojekten zwingend die Hälfte der Wohnungen als selbst genutztes Wohneigentum abgegeben werden muss. Was genau steht da drin?
Der Kernmechanismus ist ein sogenannter 50/50-Automatismus: Wann immer der Kanton oder eine Gemeinde Wohnraum fördert – sei das durch Darlehen, durch Landabgabe im Baurecht oder durch Beteiligung an Wohnbauträgern – muss künftig die Hälfte der entstehenden Wohnungen als selbst genutztes Wohneigentum abgegeben werden. Und «Förderung» wird dabei sehr weit gefasst. Selbst die blosse Erneuerung eines bestehenden Baurechtsvertrags würde darunterfallen. Das Wohneigentum soll zu Investitionskosten abgegeben werden, mit einer 30-jährigen Eigentumsbeschränkung im Grundbuch, die den Weiterverkauf mit Gewinn in diesem Zeitfenster ausschliesst. 

Und wer wäre alles davon betroffen?
Das ist das Erschreckende an diesem Vorschlag: der Kreis der betroffenen Akteure ist enorm weit gezogen. Nicht nur Kanton und Gemeinden direkt, sondern auch Stiftungen, öffentlich-rechtliche Anstalten, kommunale Vorsorgestiftungen – im Grunde jede juristische Person, an der die öffentliche Hand eine wesentliche Beteiligung hält oder deren Leitungsorgane sie bestimmt. Für gemeinnützige Wohnbauträger wie Genossenschaften, die auf Baurechte oder Darlehen der öffentlichen Hand angewiesen sind, würde das zur Existenzfrage. 

Kommen wir zu den konkreten Folgen für Genossenschaften. Was bedeutet das in der Praxis?
Nehmen Sie ein ganz alltägliches Beispiel: Eine Gemeinde erneuert das Baurecht mit einer Genossenschaft, die seit Jahrzehnten günstige Wohnungen für einkommensschwache Haushalte bereitstellt. Es fliesst kein neues Fördergeld – es geht einzig um die Verlängerung eines bestehenden Vertrags. Trotzdem würde diese Erneuerung nach dem Initiativtext als «Förderung» gelten. Die Konsequenz: Die Genossenschaft müsste die Hälfte ihrer Wohnungen als Eigentum abgeben. Diese Initiative ist nicht nur ein Angriff auf die Genossenschaften, sondern auch auf die Menschen, die bei ihnen wohnen. 

Was würde genau mit den bisherigen Bewohnerinnen und Bewohnern geschehen?
Ihnen müsste gekündigt werden, weil die Genossenschaft keine leer stehenden Wohnungen zur Verfügung hat, welche sie den Betroffenen anbieten kann. Entweder verstösst die Genossenschaft gegen ihre eigenen Statuten oder sie verzichtet auf die Baurechtserneuerung und löst damit einen Heimfall aus. In beiden Fällen verliert mindestens die Hälfte der Bewohnerschaft ihre Wohnung. Und von diesen Menschen ist nur ein sehr kleiner Teil finanziell überhaupt in der Lage, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Was folgt, ist eine massive Verdrängung von Haushalten mit unteren bis mittleren Einkommen – ausgerechnet jener Menschen, die die Initiative angeblich schützen will. 

Haben Sie noch weitere Beispiele?
Ja, und sie zeigen, wie breit das Problem ist. Stellen Sie sich vor, eine Gemeinde kauft eine ältere Liegenschaft, um sie in eine Stiftung einzubringen und dauerhaft günstige Mietwohnungen zu sichern. Nach der Initiative müsste sie trotzdem die Hälfte der Wohnungen verkaufen – obwohl ihr Ziel explizit das Gegenteil ist. Das Resultat: Gemeinden verzichten künftig auf solche strategisch wichtigen Ankäufe. Allein in der Stadt Zürich wären rund 5’000 der bestehenden städtischen Wohnungen betroffen sowie alle in den letzten Jahren erworbenen Landreserven. 

Oder ein Neubauprojekt: Ein gemeinnütziger Träger erhält ein Darlehen für 100 Wohnungen. Weil das als «Förderung» gilt, müsste er 50 davon als Stockwerkeigentum verkaufen. Die logische Reaktion vieler Träger wäre: auf das Darlehen zu verzichten. Dann entsteht schlicht weniger gemeinnütziger Wohnraum – und die öffentliche Förderung läuft ins Leere. Der Erfolg des gemeinnützigen Wohnungsbaus beruht auf der Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privaten, in Selbsthilfe agierenden, Genossenschaften. Eine höchst liberale Errungenschaft, welche nun geopfert werden soll. 

Jetzt könnte man einwenden: Ist es nicht grundsätzlich richtig, dass auch der Mittelstand wieder Wohneigentum erwerben kann? Die Preise sind doch tatsächlich explodiert.
Das Anliegen ist berechtigt. Es ist eine gesellschaftliche Tragödie, dass Wohneigentum im Kanton Zürich für weite Teile des Mittelstands schlicht unerschwinglich geworden ist. Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sind mit Verkaufspreisen konfrontiert, welche vor zwanzig Jahren noch undenkbar waren. Wir bekämpfen nicht das Ziel – sondern das gewählte Mittel. 

Warum ist dieses Mittel das falsche?
Weil es das Wohnproblem nicht löst, sondern verschiebt – und zwar zulasten der Schwächsten. Die Initiative schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum. Sie wandelt lediglich Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um. Und für Haushalte mit wirklich tiefen Einkommen – Detailhandelsangestellte, Pflegehelfende, Reinigungskräfte – ist auch «günstiges» Wohneigentum finanziell nicht tragbar.  Die Initiative hat aber noch einen weiteren gravierenden Schwachpunkt. 

Welchen?
Das Wohneigentum soll zu Investitionskosten verkauft werden und darf nur im selbstgenutzten Eigentum bewohnt werden. Doch nach 30 Jahren entfallen sämtlich Eigentumsbeschränkungen und die Wohnung darf mit Gewinn weiterverkauft werden. Das widerspricht sämtlichen Grundsätzen der Wohnbauförderung. 

Wie schätzen Sie die Chancen der Initiative ein?
Der Hauseigentümerverband ist ein mächtiger Verband mit vielen Mitgliedern. Doch bei dieser Initiative hat er sich verrannt. Sogar FDP und die Mitte verweigern der Initiative ihre Unterstützung. Es ist schlicht der falsche Weg, wenn Wohneigentum zu Lasten der Genossenschaften gefördert werden soll. 

> Weitere Informationen zur Abstimmung am 14. Juni


Mai 2026