Leserbrief NZZ: Baurechtsverträge mit Genossenschaften sind keine Geschenke

Die diesbezüglichen NZZ-Artikel vom 30. und 31. Mai zeichnen allerdings ein schiefes Bild dieser komplexen Materie und berücksichtigen viele wichtige Tatsachen und Argumente nicht.

Am Beispiel des Grundstücks beim Waidspital beklagt die NZZ-Autorin (nicht als Erste) eine krasse Ungleichbehandlung eines privaten Investors und einer Genossenschaft. Sie erwähnt aber nicht, dass nur die Baugenossenschaft weit reichende Einschränkungen in Kauf nehmen muss: Zuallererst die Pflicht zur Kostenmiete, welche kein Privater akzeptieren würde. Ausserdem: Nach Ablauf der Baurechtsdauer bekommt sie 40% des heutigen Buchwertes ihrer Liegenschaft vergütet, der Private hingegen 80% des dannzumaligen Verkehrswertes! Nimmt man eine jährliche Teuerung/Nachfragesteigerung von 2% an, so fahren die beiden nach 60 Jahren (Ablauf des Baurechts) genau gleich. Dazu kommen jedoch weitere kostenrelevante Auflagen an die Genossenschaft: Pflicht zu „Kunst und Bau“, unentgeltliche Räume für öffentliche Nutzungen, Vermietungspflicht an das Büro für Notwohnungen usw. Solche Auflagen mindern den Wert des Landes weiter.

Im Interesse einer sachgerechten Diskussion wäre eine breit abgestützte Studie über die effektiven Kosten und Erträge des gemeinnützigen und insbesondere genossenschaftlichen Wohnungsbaus hilfreich. Erhellend wäre ferner das Experiment, künftige Baurechtsareale auch unter Privaten auszuschreiben, aber unter den Bedingungen für Baugenossenschaften! Das Resultat dürfte vielen Kritikern der städtischen Wohnungspolitik die Augen öffnen.

Hans Conrad Daeniker Wohnbaugenossenschaften Zürich

NZZ-Artikel «Baugenossenschaften unter der Lupe» vom 30.05.14 >>

 


 

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