Der Regierungsrat hat heute die überarbeitete Wohnbauförderungsverordnung verabschiedet. Wohnbaugenossenschaften Zürich begrüsst die Anpassungen als zeitgemässe Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Landkosten und als wichtige Stärkung des subventionierten Wohnungsbaus im Kanton Zürich.
Die per 1. Juli 2026 in Kraft tretende Revision der Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) enthält eine Reihe von Verbesserungen. «Die revidierten Rahmenbedingungen machen es möglich, trotz gestiegener Kosten weiterhin preisgünstigen Wohnraum für einkommensschwache Haushalte zu realisieren», sagt Andreas Wirz, Präsident von Wohnbaugenossenschaften Zürich.
Besonders erfreulich ist die Erhöhung des Darlehensanteils für Neubauten und Gesamterneuerungen von 20 auf 25 Prozent der pauschalierten Gesamtinvestitionskosten. Wohnbaugenossenschaften Zürich hatte diese Anpassung explizit gefordert, weil die bisherigen Kostenentwicklungen zu höheren Kostenmieten geführt hätten, ohne dass die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Bewohnerschaft entsprechend angehoben worden wären. Die Erhöhung verbessert die Tragbarkeit der subventionierten Wohnungen spürbar.
Ebenfalls zu begrüssen ist die Möglichkeit, erhöhte Landkosten auf Nachweis stärker zu berücksichtigen. Die bisherige Landwertpauschale hatte insbesondere in urbanen Lagen die Erstellung subventionierter Wohnungen auf neu erworbenem Boden faktisch verunmöglicht. Die neuen Mindestgrössen für Wohnungen entsprechen einer kosteneffizienten und nachhaltigen Bauweise. Und die Flexibilisierung der Belegungsvorschriften erlaubt es den Wohnbauträgern, ihren Wohnungsbestand breiter zu belegen und auf veränderte Haushaltszusammensetzungen zu reagieren.
Leider keine Berücksichtigung gefunden hat eine adäquate Abgeltung von ökologischen Mehrkosten. Die bestehende Regelung, die lediglich bis zu 5 Prozent der pauschalierten Investitionskosten für ausserordentliche ökologische Massnahmen anerkennt, ist zu restriktiv und deckt weder neuere Nachhaltigkeitsstandards noch spezifische Erschwernisse wie schwierigen Baugrund oder erhöhte Lärmexposition ab. Gerade angesichts der Klimaziele des Kantons Zürich sollte dieser Aspekt in Zukunft berücksichtigt werden.