Stadtzürcher Wohnraumfonds: Wie war das erste Jahr?

Seit Januar 2025 stehen die finanziellen Mittel des Zürcher Wohnraumfonds zur Verfügung. Gefördert werden Erwerb von Land und Liegenschaften, Bau sowie Erneuerung. Für die Genossenschaft Hofgarten war der Zeitpunkt ideal, sie gaben das erste Fördergesuch bei der Stadt ein und erwarben ein kleines Mehrfamilienhaus. Dank der neuen Fördermöglichkeit konnte die künftige Kostenmiete um rund 5 % reduziert werden. 

Zum ersten Geburtstag des Wohnraumfonds haben wir mit Kolja Schwarz von der Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen der Stadt Zürich und mit Boris Deister von der Genossenschaft Hofgarten (geho) gesprochen. 

Herr Schwarz, wie viele Gesuche wurden im vergangenen Jahr gestellt und bewilligt und welchen Beitrag konnte der Wohnraumfonds bisher zum Erreichen des Drittelzielsbeitragen?
Kolja Schwarz: Seit dem Start des Wohnraumfonds im Januar 2025 wurden drei Gesuche bewilligt. Mit den bisher gesprochenen Beiträgen von rund 6,7 Mio. Franken wurde der Erwerb von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 28 Wohnungen unterstützt; zudem wird der Bau von rund 90 Wohnungen gefördert. Damit wird das Mietpreisniveau für rund 260 Personen nachhaltig vergünstigt. Ziel ist es, diesen wichtigen Beitrag von gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften an das Drittelziel durch die Ermöglichung weiterer Akquisitionen weiter auszubauen. Parallel stehen wir mit zahlreichen weiteren gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften im Austausch – sowohl zu grundsätzlichen Fragestellungen rund um den Wohnraumfonds als auch zur Unterstützung von konkreten Projekten. 

Was zeigt sich an der praktischen Anwendung? Welche Erfahrungen haben Sie beide bisher gemacht?
Boris Deister: Dadurch, dass wir das erste Fördergesuch eingereicht haben, wurde mit uns das Förderinstrument das erste Mal auf einen realen Fall angewendet. So waren wir viel im Austausch mit der Fachstelle. Das war bereichernd für beide Seiten. Zum Beispiel musste das Mietpreisniveau des Quartiers Leimbach (statt vom Stadtkreis) und die Sozialstruktur des Hauses, welches wir erwerben wollten, miteinbezogen werden bei der Beitragsbemessung, was im Gesuchsformular zuerst nicht vorgesehen war.  

Kolja Schwarz: In der praktischen Anwendung zeigt sich sehr deutlich: Der Wohnraumfonds funktioniert am besten dort, wo der Kontakt zur Fachstelle frühzeitig gesucht wird. Eine frühzeitige Abstimmung hilft, Fragen zu klären und das Verfahren effizient zu gestalten. 

Wann ist denn der richtige Zeitpunkt?
Kolja Schwarz: Sobald ein konkretes Vorhaben, für das der Wohnraumfonds infrage kommen könnte, auf dem Tisch liegt, ist ein Erstkontakt sinnvoll noch ohne Formalitäten. Formal ist der richtige Zeitpunkt für die Gesuchseinreichung klar geregelt: Beim Erwerb eines Baugrundstücks oder einer Wohnliegenschaft kann ein Gesuch bis zwei Jahre nach dem Erwerb eingereicht werden, sofern dieser nach Inkrafttreten der Wohnraumfondsverordnung am 1. Januar 2025 erfolgt ist. Bei Bau- und Erneuerungsvorhaben hingegen muss das Gesuch zwingend vor Beginn der Bau- bzw. Erneuerungsarbeiten eingereicht werden. 

Gibt es eine Tendenz aus dem ersten Jahr: was wird mehrheitlich gefördert?
Kolja Schwarz: Zu Tendenzen können wir aufgrund der erst kleinen Anzahl an Gesuchen noch nichts Verlässliches sagen. Der Wohnraumfonds greift dann, wenn bei einem Erwerb aufgrund des Kaufpreises keine Mieten unterhalb des Medianwerts des jeweiligen Kreises oder der Stadt angeboten werden können, oder wenn beim Bau oder einer Erneuerung Mehrkosten für bauliche Massnahmen entstehen, die im öffentlichen, ökologischen oder sozialen Interesse liegen und über die Wohnbauförderung hinausgehen. Ein Beispiel aus der Praxis ist die Unterstützung von Mehrkosten bei einem Erneuerungsvorhaben in Holzbauweise mit deutlich besseren CO-Werten gegenüber einer konventionellen Bauweise.  

Die Landschaft der Förderungsmöglichkeiten ist durch den Wohnraumfonds noch breiter geworden. Das ist natürlich gut. Können Sie, Herr Schwarz, bei der Orientierung helfen: wann greift der Wohnraumfonds?
Kolja Schwarz: Der Wohnraumfonds ergänzt bestehende Finanzierungen zur Sicherstellung von bezahlbaren Mietpreisen nach einem Erwerb, einem Neubau oder einer grösserenErneuerung. Zentrale Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Darauf aufbauend klären wir gerne in einem kurzen, niederschwelligen Austausch, ob und in welcher Form ein Beitrag möglich ist. Auch beraten wir gerne in Bezug auf die Abstimmung der diversen Förderinstrumente.
Ich möchte aber auch ergänzen: Nicht jedes Vorhaben kann unterstützt werden. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben prüfen wir gemeinsam mit den Trägerschaften, wo Beiträge möglich sind und wie Projekte sinnvoll weiterentwickelt werden können. 

Sehen Sie Verbesserungspotenzial, wenn Sie zurückschauen?
Boris Deister: Wir sehen die Herausforderung, Fördergelder wirksam und so wohldosiert zu sprechen, dass die resultierenden Mieten im Verhältnis zum Marktumfeld tief bleiben können, ohne dadurch die ohnehin schon teuren Kaufpreise weiter anzuheizen. Wichtig ist sicher für die Zukunft, den Prüfungsprozess schnell und doch gründlich abzuwickeln, sodass gemeinnützige Wohnbauträger mit bewilligten Fördergeldern im Rücken in die Kaufverhandlungen gehen können. 

Kolja Schwarz: Der Wohnraumfonds ist als Förderinstrument angelegt, welches bei Akquisitionen durch gemeinnützige Wohnbauträgerschaften bezahlbare Mieten auch bei gestiegenen Liegenschaftspreisen ermöglichen soll. Im Sinne des gemeinsamen Ziels, den gemeinnützigen Wohnungsbau (nachhaltig) zu stärken, wird auch periodisch geprüft werden, wie die Praxis des Wohnraumfonds bezüglich der bestehenden Herausforderungen angepasst werden soll.
Für dieses Jahr steht die Weiterentwicklung der Abläufe im Vordergrund, insbesondere mit dem Ziel, die Bearbeitungsdauer weiter zu verkürzen und die Verfahren für die Gesuchstellenden noch transparenter auszugestalten. Ein Ziel, das sich umso besser erreichen lässt, je mehr Gesuche eingehen und je mehr Praxiserfahrung wir gemeinsam mit den Gesuchstellenden gewinnen. 

Vielen Dank Ihnen beiden für Ihre Antworten. 

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