Stellungnahme zur Vergabe städtischer Wohnungen in Bern und Zürich

Einzelne Missbrauchsfälle und versäumte Kontrollen von kommunalen Mietverhältnissen mit den Wohnbaugenossenschaften in Verbindung zu bringen, scheint uns zusammenhangslos und nicht zulässig.

Dies erstaunt uns sehr, leisten doch die Wohnbaugenossenschaften einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung. Es ist richtig, dass vergünstigte Wohnungen denjenigen Haushalten zugute kommen sollen, die darauf angewiesen sind, und dass solche Mietverhältnisse kontrolliert werden müssen. Bei den gemeinnützigen Bauträgern betrifft dies heute nur noch einen minimalen Anteil der Wohnungen – und diese sind an strenge Einkommens- und Vermögenslimiten gebunden. Der weitaus grösste Teil der Genossenschaftswohnungen wird nicht subventioniert. Die rückzahlbaren Darlehen aus dem Fonds de Roulement des Bundes oder die Abgabe von Baurechten durch die Städte können nicht als Subventionierung betrachtet werden.

Die gemeinnützigen Bauträger erstellen bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum, den der freie Markt nicht liefern kann – und von dem die ganze Gesellschaft profitiert. Die preisgünstigen Wohnsiedlungen entlasten nachweislich die Sozialhilfe, tragen zu einer qualitätsvollen Stadtentwicklung und zu gut durchmischten Quartieren bei. Untersuchungen zeigen, dass Genossenschaftshaushalte durchschnittlich ein tieferes Einkommen haben und dass Genossenschaftswohnungen dichter belegt sind als andere Wohnungen. Genossenschaftswohnungen sind nicht dank der staatlichen Hilfe preisgünstig, sondern weil die Genossenschaften keinen Gewinn anstreben.

Rebecca Omoregie
Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Zürich

 


 

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