In letzter Zeit wird öfter Kritik an der Art der Wohnungsvergaben von gemeinnützigen Wohnbauträgern laut. Dies betrifft die Ausschreibungen von Wohnungen in Neubauten, bei denen zuerst die bereits in der Genossenschaft wohnenden Mitglieder berücksichtigt würden, ebenso wie die Vorauswahl von Bewerbungen nach dem Zufallsprinzip per Computer. Die Vergaben werden als unfair kritisiert – aus Sicht von Wohnbaugenossenschaften Zürich zu Unrecht.
Tatsache ist, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger laufend Wohnungen an Personen vergeben, die zuvor nicht in der Genossenschaft wohnten und bei Mietantritt als Mitglieder aufgenommen wurden. Und dies unabhängig davon, ob die Wohnungen auf Land im Baurecht der öffentlichen Hand oder im Eigentum der jeweiligen Genossenschaft stehen. Vielmehr wenden die gemeinnützigen Wohnraumanbieter bei der Vergabe klare Kriterien an, wie beispielsweise eine angemessene Belegung, gute soziale Durchmischung, Einkommens- und Vermögenslimiten oder eine konkrete Dringlichkeit – dies auch bei computergestützten Vorauswahlverfahren, mit denen versucht wird, den Bearbeitungsaufwand bei einer Flut von Bewerbungen (samt Auswertung der zahlreichen Unterlagen), etwas zu verringern.
Immer mehr Menschen wohnen gemeinnützig
Allein in den Jahren von 2000 bis 2018 nahm die Zahl der Genossenschaftsbewohnenden im Kanton Zürich um mehr als 56 000 Menschen zu. Und auch ganz aktuelle Zahlen zeigen, dass die Genossenschaften nach aussen offen sind. Hier einige Beispiele: Im Juli 2022 vergab die Baugenossenschaft des eidg. Personals BEP in der Zürcher Manegg 68 % der neu gebauten Wohnungen an neue Genossenschafter:innen. Im Oktober desselben Jahres vermietete die Baugenossenschaft Glattal 163 von 170 Wohnungen einer Neubausiedlung an Neumitglieder. Im März 2023 konnten bei einer Vermietung der Baugenossenschaft mehr als wohnen im Hobelwerk in Winterthur zusätzlich 300 Menschen aufgenommen werden, im September darauf vergab die Siedlungsgenossenschaft Eigengrund 126 von 140 Neubauwohnungen in Zürich-Affoltern an neue Mitglieder. Es folgten 2024 Erstvermietungen bei Ersatzneubauten der Baugenossenschaft für neuzeitliches Wohnen in Zürich-Altstetten (+ 50 Neumitglieder), 140 frischgebackene Mitglieder der Baugenossenschaft Linth-Escher in Zürich-Seebach, und bei einer Vermietung der wogeno in Dübendorf gingen elf von 40 Wohnungen an Neumitglieder. Selbst bei kleineren Bauprojekten wie letztens nach einer Aufstockung der Baugenossenschaft Zurlinden in einem Quartier in Zürich-Albisrieden kamen neue Mietparteien zum Zug.
Die Erstellung von neuem, gemeinnützigem Wohnraum erfüllt mehrere Aufgaben
Zunächst geht es für die Wohnbaugenossenschaften beim Wachstum vor allem darum, immer mehr Menschen Wohnraum in Kostenmiete zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinnützigen nutzen die neu erstellten Wohnungen aber auch, um zum Beispiel bei Unterbelegungen oder beim Bedürfnis nach Hindernisfreiheit ihren Mitgliedern – denen sie Wohnsicherheit gewähren – während eines angemessenen Zeitraums Umzugsalternativen bieten zu können, damit diese nicht aus der Genossenschaft verdrängt werden. Letztlich kommen auch bei diesen Rochaden wieder «Externe» zum Zug, sobald die dadurch frei werdenden Wohnungen auf den bekannten Mietportalen oder der eigenen Website öffentlich ausgeschrieben werden. Dabei ist es Wohnbaugenossenschaften Zürich ein Anliegen, dass die Online-Ausschreibungen fair – also länger als 15 Minuten und zu Tageszeiten, an denen viele Menschen die Möglichkeit haben, sich zu bewerben – ausgeschrieben werden.
Dass Wohnungsvergaben nicht als fair wahrgenommen werden, liegt nicht daran, dass sie unfair sind. Sondern an der generellen Wohnungsknappheit und dem noch viel knapperen bezahlbaren Wohnraum. Allen, die bei Bewerbungen leer ausgehen, bleibt nur die Enttäuschung. Dafür hat Wohnbaugenossenschaften Zürich Verständnis. Und die Mitglieder des Regionalverbands setzen im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles daran, das Angebot auszuweiten. Denn sie betrachten sich als wichtigen Teil der Lösung.