Stadtzürcher Wohnraumfonds: Rückblick auf das erste Jahr

Seit Januar 2025 stehen die finanziellen Mittel des Zürcher Wohnraumfonds zur Verfügung. Gefördert werden Erwerb von Land und Liegenschaften, Neubau sowie Erneuerung von erworbenen Wohnliegenschaften und Bestandsliegenschaften.

Zum ersten Geburtstag des Wohnraumfonds haben wir mit Kolja Schwarz von der Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen der Stadt Zürich über die ersten Erfahrungen und das Potenzial der Förderung gesprochen.

Herr Schwarz, wie viele Gesuche wurden im vergangenen Jahr gestellt und bewilligt und welchen Beitrag konnte der Wohnraumfonds bisher zum Erreichen des Drittelziels beitragen?
Seit dem Start des Wohnraumfonds im Januar 2025 wurden drei Gesuche bewilligt. Mit den bisher gesprochenen Beiträgen von rund 6,7 Mio. Franken wurde der Erwerb von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 28 Wohnungen unterstützt; zudem wird der Bau von rund 90 Wohnungen gefördert. Damit wird das Mietpreisniveau für rund 260 Personen nachhaltig vergünstigt. Ziel ist es, diesen wichtigen Beitrag von gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften an das Drittelziel durch die Ermöglichung weiterer Akquisitionen weiter auszubauen. Parallel stehen wir mit zahlreichen gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften im Austausch – sowohl zu grundsätzlichen Fragestellungen rund um den Wohnraumfonds als auch zur Unterstützung von konkreten Projekten.

Welche Erfahrungen konnten in der praktischen Anwendung gemacht werden?
In der praktischen Anwendung zeigt sich sehr deutlich: Der Wohnraumfonds funktioniert am besten dort, wo der Kontakt zur Fachstelle frühzeitig gesucht wird. Eine frühzeitige Abstimmung hilft, Fragen zu klären und das Verfahren effizient zu gestalten.

Was ist denn der richtige Zeitpunkt?
Sobald ein konkretes Vorhaben, für das der Wohnraumfonds infrage kommen könnte, auf dem Tisch liegt, ist ein Erstkontakt sinnvoll – noch ohne Formalitäten. Formal ist der richtige Zeitpunkt für die Gesuchseinreichung klar geregelt: Beim Erwerb eines Baugrundstücks oder einer Wohnliegenschaft kann ein Gesuch bis zwei Jahre nach dem Erwerb eingereicht werden, sofern dieser nach Inkrafttreten der Wohnraumfondsverordnung am 1. Januar 2025 erfolgt ist. Bei Bau- und Erneuerungsvorhaben hingegen muss das Gesuch zwingend vor Beginn der Bau- bzw. Erneuerungsarbeiten eingereicht werden.

Gab es Herausforderungen oder wiederkehrende Fragen, die Sie ins neue Jahr mitnehmen?
Eine häufige Fragestellung betrifft die Überführung von Mieten gemäss Obligationenrecht in das Zürcher Kostenmietmodell nach einem Erwerb, insbesondere im Hinblick auf Fristen, Formulare, die Mietzinsverteilung und den Umgang mit Härtefällen. Zur Unterstützung der Trägerschaften arbeiten wir derzeit unter anderem an der Bereitstellung eines entsprechenden Leitfadens.

Für dieses Jahr steht zudem die Weiterentwicklung der Abläufe im Vordergrund, insbesondere mit dem Ziel, die Bearbeitungsdauer weiter zu verkürzen und die Verfahren für die Gesuchstellenden noch transparenter auszugestalten. Ein Ziel, das sich umso besser erreichen lässt, je mehr Gesuche eingehen und je mehr Praxiserfahrung wir gemeinsam mit den Gesuchstellenden gewinnen.

Wann genau greift der Wohnraumfonds?
Der Wohnraumfonds greift dann, wenn bei einem Erwerb aufgrund des Kaufpreises keine Mieten unterhalb des Medians des Kreises oder der Stadt angeboten werden können oder wenn beim Bau oder einer Erneuerung Mehrkosten für bauliche Massnahmen entstehen, die im öffentlichen, ökologischen oder sozialen Interesse liegen und über die Wohnbauförderung hinausgehen. Ein Beispiel aus der Praxis ist die Unterstützung von Mehrkosten bei einem Erneuerungsvorhaben in Holzbauweise mit deutlich besseren CO₂-Werten gegenüber einer konventionellen Bauweise.

Ich gebe gerne als Orientierung mit: Sobald eine konkrete Projektidee vorliegt (beispielsweise für eine grössere Erneuerung) sollte frühzeitig Kontakt mit der Fachstelle aufgenommen werden. Ob und in welcher Form ein Einsatz möglich ist, klären wir in einem kurzen, niederschwelligen Austausch. Auch beraten wir gerne in Bezug auf die Abstimmung der diversen Förderinstrumente.
Ich möchte aber auch ergänzen: Nicht jedes Vorhaben kann unterstützt werden. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben prüfen wir gemeinsam mit den Trägerschaften, wo Beiträge möglich sind und wie Projekte sinnvoll weiterentwickelt werden können.

Sehen Sie Verbesserungspotenzial, wenn Sie zurückschauen?
Ja, für dieses Jahr steht deswegen die Weiterentwicklung der Abläufe im Vordergrund, insbesondere mit dem Ziel, die Bearbeitungsdauer weiter zu verkürzen und die Verfahren für die Gesuchstellenden noch transparenter auszugestalten. Ein Ziel, das sich umso besser erreichen lässt, je mehr Gesuche eingehen und je mehr Praxiserfahrung wir gemeinsam mit den Gesuchstellenden gewinnen.

Vielen Dank.


Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie unter anderem auf:

Finanzierungshilfen Wohnbaugenossenschaften Schweiz: Wohnbauprojekte in der Spannbreite von Neubau bis Kauf von Liegenschaften und Bauland werden gefördert. Der Finanzierungsmarkt unterstützt dabei, die geeignete Finanzierung zu finden.

Energiefranken: Die Übersicht filtert Förderprogramme von Bund, Kanton und Gemeinden sowie regionalen Energieversorgern. Auf der Plattform können Beratungsangebote und Förderungen für jegliche Energie- und Mobilitätsprojekte gefiltert werden.

Kantonales Förderprogramm zur Gebäudesanierung: Der Kanton Zürich spricht Fördergelder für die energietechnische Modernisierung.

Zudem fördern Stadt und Kanton Zürich preisgünstigen Wohnraum mit der jeweiligen Wohnbauförderung auf kantonaler und städtischer Ebene.