Abstimmungen vom 14. Juni 2026: Klares Nein zur Wohneigentums-Initiative und keine Mehrheit für Neues

Die Zürcher Stimmberechtigten haben am 14. Juni 2026 über drei kantonale Wohnvorlagen entschieden. Die Wohneigentums-Initiative wurde deutlich verworfen – ein wichtiger Erfolg für den gemeinnützigen Wohnbau. Gleichzeitig bedauern wir, dass die Wohnungsinitiative keine Mehrheit fand. Wir ordnen die Debatte um die Wohnschutz-Initiative ein.

Deutliche Abfuhr für die Wohneigentums-Initiative
Mit einem Nein-Anteil von 74,86 % hat die Zürcher Stimmbevölkerung die Wohneigentums-Initiative klar abgelehnt. Die Vorlage hätte bei staatlich geförderten Wohnbauprojekten eine starre Quote von 50 % Eigentums- und 50 % Mietwohnungen vorgeschrieben – und wäre beispielsweise bei der Erneuerung eines Baurechtsvertrages zur Anwendung gekommen. Genossenschaften und andere gemeinnützige Trägerschaften wären damit gezwungen gewesen, bei jeder Baurechtserneuerung die Hälfte ihrer Wohnungen zu verkaufen oder auf die Erneuerung zu verzichten. Davon wären insbesondere Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen betroffen gewesen.

Dieses klare Resultat ist ein wichtiges Signal. Es zeigt: Eine Mehrheit der Zürcher Stimmbevölkerung versteht, dass Eigentumsförderung nicht auf Kosten von bezahlbaren Wohnungen gehen darf. Wir sind froh, dass die Stimmberechtigten das erkannt haben und erwarten nun, dass der Hauseigentümerverband, der die Initiative lanciert hat, diese deutliche Niederlage zur Kenntnis nimmt und seine Angriffe auf den gemeinnützigen Wohnbau einstellt. Die etablierte und gut funktionierende Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und den gemeinnützigen Bauträgern ist eine wertvolle Basis, um zu garantieren, dass sich alle das Wohnen weiterhin leisten können. Diese Mechanismen sollten wir nicht infrage stellen, sondern ausbauen.

Verpasste Chance: Wohnungsinitiative abgelehnt
Bedauerlich ist das Resultat zur Wohnungsinitiative, die mit 59,67 % Nein-Stimmen scheiterte. Die Initiative hätte den Kanton in die Pflicht genommen, über eine öffentlich-rechtliche Anstalt und über Landabgaben einen substanziellen eigenen Beitrag zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zu leisten. Stattdessen wurde der Gegenvorschlag angenommen, der primär auf den Abbau von Regulierungen setzt. Der Kanton Zürich leidet weiterhin unter einem ausgewiesenen Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Diese Chance, dass sich der Kanton aktiv und mit eigenen Mitteln an der Lösung beteiligt, wurde verpasst – das ist aus unserer Sicht schade.

Wohnschutz-Initiative: Die Kritik war masslos übertrieben
Auch die Wohnschutz-Initiative fand mit 57,28 % Nein-Stimmen keine Mehrheit. Im Vorfeld wurde die Initiative von ihren Gegnerinnen und Gegnern als Eingriff in die Eigentumsgarantie und als Bremse für Sanierungen dargestellt. Diese Kritik war unserer Meinung nach unverhältnismässig, verfing jedoch. Die Initiative forderte im Kern, was gemeinnützige Wohnbauträger im Kanton Zürich seit Jahren freiwillig leben: frühzeitige Information bei Sanierungen, sorgfältige Abwägung zwischen Erneuerung im bewohnten Zustand und Ersatzneubau sowie Rücksichtnahme auf langjährige Bewohnende. Genossenschaften zeigen tagtäglich, dass sich ein verantwortungsvoller Umgang mit Bestandsmieterinnen und -mietern sowie eine aktive Erneuerungs- und Verdichtungspolitik nicht ausschliessen. Wohnungsbau kann sozialverträglich stattfinden – das ist keine Theorie, sondern gelebte Praxis bei unseren Mitgliedern.

Fazit: Keine Mehrheiten für neue Instrumente und ein klarer Auftrag
Der 14. Juni 2026 bestätigt ein Muster, das sich bereits bei der Abstimmung über die Vorkaufsrecht-Initiative im vergangenen November gezeigt hat: Die Städte Zürich und Winterthur stimmen wohnpolitischen Vorlagen zu, die Agglomeration ist empfänglich, auf dem Land jedoch überwiegt die Ablehnung. Bei der Wohnschutz-Initiative etwa stimmten einzig Zürich (Nein-Anteil 44,2 %) und – mit hauchdünnem Vorsprung – Winterthur (50,6 % Ja) zu; alle übrigen Gemeinden lehnten ab.

Auffallend ist: Im Gegensatz zur Wohneigentums-Initiative wollten die Wohnungs- und die Wohnschutz-Initiative den Gemeinden keine neuen Vorschriften aufzwingen, sondern lediglich neue Möglichkeiten eröffnen – und sie berücksichtigten damit ausdrücklich die unterschiedliche regionale Betroffenheit. Genützt hat das leider nichts: Aktuell bestehen im Kanton Zürich keine Mehrheiten für neue wohnpolitische Instrumente, weder von links noch von bürgerlicher Seite. Erfolgreich waren einzig die Gegenvorschläge, die auf eine Stärkung der bisherigen Instrumente setzen.

Für uns ergeben sich daraus zwei klare Prioritäten:
1. Wir richten unsere Arbeit konsequent auf das, was funktioniert: die direkte Kontaktpflege mit den Gemeinden, in denen Bedarf und Möglichkeiten zusammenkommen. Nach unserer Einschätzung sind dies insbesondere das Glattal mit der Flughafenregion sowie das Limmattal. Dort braucht es vor allem drei Dinge: verfügbares Land, faire Baurechtsbedingungen und eine gute Kooperation mit den Behörden. Hier sind wir derzeit aktiv unterwegs, ein Netzwerktreffen Limmattal steht am 3. Juli an.

2. Wir nutzen die Chancen eines Gegenvorschlags. Ein solcher kann zu sinnvollen Verbesserungen führen, wenn er konsequent umgesetzt wird. Wir werden darauf achten, dass die im Rahmen der Wohnungsinitiative diskutierte Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus – etwa über die Wohnbauförderungsverordnung – aktiv genutzt wird.


Juni 2026