Hinweis: Neue Rechnungslegung für Genossenschaften ab 01.01.15

Das neue Rechnungslegungsrecht betrifft alle Unternehmen und Organisationen mit Buchführungspflicht in der Schweiz, somit auch die Genossenschaften. Falls Geschäftsjahr und Kalenderjahr identisch sind, sind die Bestimmungen für den Einzelabschluss per 01.01.2015 erstmalig zwingend anzuwenden. Dementsprechend ist ab diesem Zeitpunkt auch der neue Kontenplan zu verwenden, den wir für unsere Mitglieder im Mitgliederportal unter «Dokumente» aufgeschaltet haben.

Hier die Erläuterungen zum neuen Musterkontenplan >>
Hier der Musterkontenplan >>

 


 

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