Mitte Oktober hat der Regierungsrat seinen Vorschlag zur Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) präsentiert. Wohnbaugenossenschaften Zürich hat unter Einbezug seiner Mitglieder an der Vernehmlassung teilgenommen und eine Stellungnahme verabschiedet.
Mit der laufenden Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verfolgt der Kanton Zürich das Ziel, das Weiterbauen im Bestand zu erleichtern. Hintergrund sind die Siedlungsentwicklung nach innen, klimapolitische Vorgaben sowie die Erkenntnis, dass Abriss und Ersatzneubau häufig mit hohem Ressourcenverbrauch, Verlust grauer Energie und sozialen Verdrängungseffekten verbunden sind. Bestehende Gebäude sollen deshalb einfacher erweitert, aufgestockt oder umgebaut werden können, ohne dass automatisch ein Ersatzneubau attraktiver erscheint.
Gezielt Erleichterungen zum Erhalt von Bestandsbauten
Der Verband unterstützt ausdrücklich gezielte Erleichterungen für das Bauen im Bestand. Dort sind Abweichungen von heutigen Vorschriften oft sinnvoll, weil ältere Gebäude aktuelle Normen naturgemäss nicht erfüllen. Gute Beispiele sind die vorgesehene Überschreitung der zulässigen Fassadenhöhe oder der Vollgeschosszahl bei Aufstockungen. Gerade Dachausbauten oder zusätzliche Geschosse können in vielen Fällen einen substanziellen Wohnraumgewinn von 20 bis 50 Prozent ermöglichen, bei vergleichsweise moderaten Eingriffen in die bestehende Bausubstanz. Solche punktuellen Flexibilisierungen tragen dazu bei graue Energie zu erhalten, Bauabfälle zu reduzieren und preisgünstigen Wohnraum länger zu sichern. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eingriffe moderat bleiben und bestehende Mieterschaften dadurch nicht verdrängt werden.
Ebenfalls sinnvoll ist, dass Erleichterungen auch bei bereits baurechtswidrigen Bestandsbauten angewendet werden können. Damit wird verhindert, dass formale Mängel aus der Vergangenheit notwendige Weiterentwicklungen blockieren und letztlich doch zum Abriss führen.
Kritisch zu bewerten ist hingegen die Forderung, bauliche Erweiterungen an zusätzliche Wohneinheiten zu koppeln. In Fällen mit geringem Erweiterungspotenzial kann dies dazu führen, dass bestehende Wohnungen künstlich aufgeteilt werden. Die Folge sind tiefgreifende bauliche Eingriffe, die denjenigen eines Ersatzneubaus nahekommen. Aus unserer Sicht wäre es zielführender, nicht die Anzahl Wohneinheiten, sondern einen Mindestgewinn an Wohnfläche als Kriterium festzulegen.
Keine generelle Qualitätssenkung
Besonders kritisch beurteilen wir zudem Erleichterungen, die nicht spezifisch auf den Bestand ausgerichtet sind, sondern auch für Neubauten gelten sollen. Werden qualitätssichernde Mindestanforderungen wie Raumhöhen oder Mindestflächen generell aus dem PBG gestrichen, fehlt die Differenzierung zwischen Neubauten und dem Weiterbauen im Bestand. Wir meinen es gibt keinen sachlichen Grund dafür, bewährte Standards für Neubauten aufzugeben. Solche Streichungen führen nicht zu einer Vereinfachung, sondern verlagern die Regulierung in kommunale Bau- und Zonenordnungen und erhöhen dadurch die Komplexität und Rechtsunsicherheit.
Klare Unterscheidung zwischen Bestand und Neubau
Damit die Revision ihr wohnungs- und klimapolitisches Potenzial entfalten kann, braucht es jedoch eine saubere Trennung zwischen Bestand und Neubau. Es gilt innerhalb der Revision des Planungs- und Baugesetzes darauf zu achten Fehlanreize, die zu Verdrängung und Qualitätsverlust führen, konsequent zu vermeiden. Wir unterstützen als Verband die PBG-Revision dort, wo sie präzise auf das Bauen im Bestand zugeschnitten ist und klare, begrenzte Abweichungen ermöglicht.
Die komplette Stellungnahme kann hier eingesehen werden.