Zürich: Kommissionsvorschlag für neue Vermietungsrichtlinien städtischer Wohnungen

Bürgerliche Parteien pochten schon länger darauf, dass es zusätzlich Vorschriften und Kontrollen zu den finanziellen Verhältnissen der Mieter geben solle. Eine Einzelinitiative, nach der das Haushaltseinkommen maximal das Vierfache der Miete hätte betragen dürfen, wurde allerdings schon im Gemeinderat versenkt.

Nun hat eine Spezialkommission des Gemeinderates einen Kompromiss gefunden, der Belegungsvorschriften (Personen plus ein Zimmer), Einkommenlimiten (max. das Vierfache der Miete bei Einzug) und Vermögenslimiten (max. CHF 200 000) sowie die Kontrolle der Verhältnisse alle zwei Jahre vorsieht. Nicht betroffen vom Vorschlag wären die subventionierten Wohnungen, da für diese härtere Auflagen gelten und die bereits kontrolliert werden.

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