Zürich: Vernehmlassungsantwort des Regionalverbands zum kommunalen Richtplan

Am 12. November lud Wohnbaugenossenschaften Zürich seine Stadtzürcher Mitglieder zur Vernehmlassungsveranstaltung «Kommunaler Richtplan Stadt Zürich». Entsprechend der fruchtbaren Diskussion und den abgegebenen Voten wurden die Einwendungen zuhanden der Stadt Zürich erarbeitet und übermittelt. Wohnbaugenossenschaften Zürich versteht sich als Partner der Stadt Zürich und ist bereit, sich den aus dem prognostizierten Bevölkerungswachstum ergebenden Herausforderungen zu stellen. Der mit 266 Mitgliedern (mit mehr als 39’000 Wohnungen auf dem Stadtgebiet) grösste Regionalverband der Schweiz macht sich aber auch Gedanken zu den damit einhergehenden erheblichen sozialräumlichen Veränderungen.

Die Nebenwirkungen der Verdichtung im Auge behalten.
So werden die gemeinnützigen Bauträger nicht in der Lage sein, alle Begleiterscheinungen aufzufangen, denn auch nach der intensiven Bautätigkeit der vergangenen Jahre, liegt noch ein beträchtlicher Erneuerungsbedarf vor uns. Angesichts der gegenwärtig praktisch inexistenten Fluktuation bei den Mietverhältnissen wird sich die soziale und organisatorische Komplexität noch akzentuieren. Dabei wird es nicht genügen, sich bei den flankierenden Massnahmen auf die Erstellung von subventioniertem Wohnraum zu beschränken. Wir erachten eine verstärkte proaktive Zusammenarbeit aller Akteure auf dem Woh-nungsmarkt als notwendig und sehen die Koordinationsaufgabe am ehesten bei der Stadt Zürich.

Auch hohe Leistungsfähigkeit hat ihre Grenzen.
In den letzten Jahren wurden unsere Mitglieder im Rahmen von Baurechtsverträgen, Gestaltungsplänen und Arealüberbauungen aber auch im Hinblick auf Aufzonungen mit einer breiten Palette von Anforderungen und Auflagen konfrontiert, welche das übliche baurechtliche Mass teilweise deutlich übersteigen. Wir wollen uns diesen Anliegen keinesfalls generell verwehren, aber unsere Mitglieder sind hier auf eine sorgfältige Austarierung der verschiedenen Ansprüche und auf verlässliche Prozesse angewiesen.

Die Vernehmlassungsantwort und damit die Anträge von Wohnbaugenossenschaften Zürich sind einerseits allgemeiner Natur (z. B. mehr Information für mehr Transparenz) und andererseits auf ein paar wichtige Detailfragen fokussiert.

Die Vernehmlassungsantwort zum kommunalen Richtplan Stadt Zürich von Wohnbaugenossenschaften Zürich >

Unsere Kooperationspartner