Wegleitung für den Umgang mit Wohnsiedlungen im kommunalen Inventar für schützenswerte Bauten, Gärten und Anlagen der Stadt Zürich

Viele Genossenschaftssiedlungen in der Stadt Zürich sind im «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte» und/oder im «Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung» verzeichnet. Wird für eine solche inventarisierte Siedlung eine Immobilienstrategie oder ein konkretes Bauprojekt entwickelt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die vorliegende Wegleitung informiert die betroffenen Wohnbaugenossenschaften über die wichtigsten Grundlagen und Prozesse im Stadtzürcher Denkmalschutz. Und sie zeigt auf, welche Schritte je nach Art des Bauvorhabens zu unternehmen sind, damit die Wohnbaugenossenschaft ihre Strategien und Projekte möglichst zielgerichtet umsetzen kann.

Es ist Wohnbaugenossenschaften Zürich und der Denkmalpflege der Stadt Zürich wichtig, in guter, partnerschaftlicher Zusammenarbeit bewilligungsfähige Projekte zu entwickeln. Die vorliegende Wegleitung wurde daher in enger Kooperation erstellt. Für den letzten Abschnitt «Zusammenarbeit mit dem Heimatschutz» zeichnet der Stadtzürcher Heimatschutz SZH verantwortlich.

Gesetzlicher Auftrag der Denkmalpflege und strategische Immobilienplanung von Wohnbaugenossenschaften

Vom Inventar- zum Schutzobjekt bzw. zur Inventarentlassung

Verschiedene Bauvorhaben an inventarisierten Siedlungen und daraus folgende Prozesse

Planerleistungen und Abklärungen der Denkmalpflege laufen parallel

Beispiele

Zusammenarbeit mit dem Heimatschutz

Weiterführende Adressen und Publikationen

 

«Wegleitung für den Umgang mit Wohnsiedlungen im kommunalen Inventar für…» als PDF >

HERAUSGEBER:
Wohnbaugenossenschaften Zürich,
Regionalverband der gemeinnützigen Wohnbauträger
Hofackerstrasse 32, 8032 Zürich
Telefon +41 43 204 06 33
info@wbg-zh.ch, www,wbg-zh.ch

In Zusammenarbeit mit dem Amt für
Städtebau der Stadt Zürich

November 2020

Ein Nachdruck, auch auszugsweise ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und
bei deutlicher Quellenangabe gestattet.

Unsere Kooperationspartner