Zürich: Schlafplatz für acht Stunden zu vermieten

Anfang des letzten Jahrhunderts war die Wohnsituation in Zürich für viele Menschen aus Platzmangel und hygienischen Gründen äusserst prekär. Schlafplätze wurden nicht tage- oder wochenweise, sondern im Acht-Stunden-Rhythmus vermietet. Dies war die Geburtsstunde sowohl des kommunalen als auch des genossenschaftlichen Wohnbaus. (Limmattaler vom 22.03.18)

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