Was ist der Mehrwertausgleich?
Um die Zersiedelung zu stoppen, braucht es mehr Entwicklung nach innen. Dafür benötigt es ausreichend und gute Infrastrukturen wie Schulen und Parks, welche wiederum kostenintensiv sind.
Ein fairer Mehrwertausgleich erlaubt den Gemeinden, einen Teil dieser Kosten zu finanzieren: Dort, wo durch planerische Verdichtungsmassnahmen (Auf- und Umzonungen) das Land einen Mehrwert erzielt, sollen die Gemeinden einen angemessenen Anteil für die Finanzierung begleitender Massnahmen beanspruchen können.
Müssen die gemeinnützigen Wohnbauträger auch Mehrwertabgabe bezahlen?
Grundsätzlich ja. Da sie aber nicht gewinnorientiert sind, besteht in der Stadt Zürich die Möglichkeit über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrag die Mehrwertabgabe stark zu reduzieren. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ist an die Rechtskraft der Planungsmassnahme (BZO-Revision), und nicht an eine spätere Baubewilligung geknüpft. Das bedeutet, dass die städtebaulichen Verträge jetzt erstellt werden müssen und nicht erst bei einem konkreten Bauprojekt. Wohnbaugenossenschaften Zürich empfiehlt seinen Mitgliedern darum möglichst zeitnah einen städtebaulichen Vertrag beim Hochbaudepartement zu beantragen. Die Frist endet unwiederbringlich Überweisung der Vorlage der BZO-Revision an den Gemeinderat (voraussichtlich Sommer 2027).
Wie müssen gemeinnützige Wohnbauträger vorgehen, um den städtebaulichen Vertrag abzuschliessen?
Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt zum Hochbaudepartement der Stadt Zürich auf. Benutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der städtischen Webseite zum Mehrwertausgleich oder melden Sie sich direkt per Mail an mehrwertausgleichsfonds@zuerich.ch.
Weitere Informationen zur Mehrwertabgabe bei gemeinnützigen Bauträgern in der Stadt Zürich finden Sie in folgenden Dokumenten: